Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Sie dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Die AGB des Bundes stützen sich in wesentlichen Fragen auf das Obligationenrecht.

Die Auftraggeberinnen des Bundes sind verpflichtet, grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden (Art. 11 Abs. 2 VöB, SR 172, 056.11). Die Aushandlung besonderer und abweichender vertraglicher Regelungen ist zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Damit können Beschaffungsverträge für das jeweilige Beschaffungsgeschäft bedürfnisgerecht und ausgewogen formuliert werden. 

Ende April 2022 hat der Vorstand der BKB das Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund (KBB) mit der Revision der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB Bund) mandatiert.

Die revidierten AGB werden per 01.01.2024 erlassen, d.h. sie gelten für Beschaffungsverträge, welche ab diesem Datum abgeschlossen werden. Zur Information sowie zur Verwendung im Rahmen von in Vorbereitung befindlichen Beschaffungen stehen die revidierten AGB jedoch bereits auf der Internetseite der BKB (AGB des Bundes (admin.ch) zur Verfügung. Dort finden Sie zudem ein Informationsdokument, welches eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Neuerungen der Revision bietet.

Das KBB empfiehlt grundsätzlich, bei Verträgen, welche entweder noch nicht unterzeichnet sind oder welche nicht innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre auslaufen, mit den (zukünftigen) Vertragspartnern über die Übernahme der revidierten AGB zu verhandeln. Die Geschäftsstelle BKB schliesst sich dieser Empfehlung an.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2024

Letzte Änderung 16.01.2024

https://www.bkb.admin.ch/content/bkb/de/home/themen/agb.html