Bundesrat verabschiedet Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung

Bern, 28.10.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung verabschiedet. Für die Strategieperiode 2021 bis 2030 steht die Umsetzung des totalrevidierten öffentlichen Beschaffungsrechts im Fokus. Künftig sollen vermehrt Nachhaltigkeitsüberlegungen, der Qualitätswettbewerb und Innovationen im Zentrum der Bundesbeschaffungen stehen.

Die rechtlichen Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens sind im totalrevidierten und per 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Bundesgesetz sowie in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB / VöB) verankert. Neben der Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen ist die Neuausrichtung des öffentlichen Beschaffungswesens hin zu mehr Nachhaltigkeit, Qualitätswettbewerb und Innovation ein Hauptziel der Revision. Die Neuausrichtung soll einen Wandel in der Vergabekultur der Beschaffungsbehörden der Bundesverwaltung herbeiführen.

Gemäss dem bisherigen Recht stand die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots im Zentrum der Beschaffungen. Neu geht der Zuschlag an das vorteilhafteste Angebot. Dadurch und mit diversen weiteren Anpassungen wird die allgemeine Stossrichtung des totalrevidierten Beschaffungsrechts unterstrichen: Nebst dem Angebotspreis sollen vermehrt auch Qualitäts- und Nachhaltigkeitsüberlegungen in den Fokus rücken. Mit der verabschiedeten «Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung – Umsetzungsstrategie zur Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts» greift der Bundesrat diese Neuerungen auf und gibt die Richtung vor, in welche sich das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes entwickeln soll. Hierfür formuliert er einerseits Stossrichtungen und beschaffungsstrategische Ziele für die Umsetzung der revidierten Beschaffungserlasse auf Bundesebene. Andererseits schlägt er auch Massnahmen vor, welche die Harmonisierungsbestrebungen zwischen Bund und Kantonen stärken.

Im Zuge der Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts stellt sich auch die Frage nach der Umsetzung der überwiesenen Motion 17.3571 Müri «Beschaffung von Druck-Erzeugnissen nur in der Schweiz». Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung, diese Motion abzuschreiben, da sie nach Auffassung des Bundesrates den später verabschiedeten Vorgaben des totalrevidierten Beschaffungsrechts und des Protokolls zur Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungsrechts entgegensteht. Zudem machen die Bundesbeschaffungen – bezogen auf den Jahresumsatz der grafischen Branche – nur einen geringen Anteil aus.


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Letzte Änderung 16.03.2016

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