Auch im Einladungsverfahren nach Art. 35 VöB müssen die Vergabegrundsätze eingehalten werden
- Verfahren transparent gestalten,
- den Wettbewerb stärken,
- den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel fördern,
- die Gleichbehandlung aller Anbieterinnen gewährleisten.
Vorabklärung:
- Erreicht der geschätzte Auftragswert ohne MWST den Wert von CHF 50'000 für Lieferaufträge oder CHF 150'000 bei Bau - und Dienstleistungsaufträgen?
- Wollen und können Sie freiwillig ein höherstufiges Verfahren wählen?