Wie komme ich zu Aufträgen der öffentlichen Hand?

Die Anforderungen bei öffentlichen Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen respektive von Bau- und Planerleistungen sind sowohl für die Vergabestellen als auch für die Anbietenden vielfältig und anspruchsvoll. Die gesetzlichen Grundlagen verlangen von beiden Seiten nach einem effizienten und korrekten Vorgehen.

Grundsätzlich müssen die Anbieterinnen und Anbieter die Initiative ergreifen, um mit dem Bund, einem Kanton, einer Stadt oder Gemeinde in eine Geschäftsbeziehung zu treten.

Konkret können Anbieterinnen und Anbieter sich auf öffentliche Ausschreibungen melden, welche auf www.simap.ch publiziert werden. Zusätzlich können sie sich auf dieser Plattform registrieren und ihre Produkte in einem persönlichen Profil hinterlegen.

Bei Beschaffungen im Einladungs- oder freihändigen Verfahren geht die Initiative dagegen von der Beschaffungsstelle der öffentlichen Hand aus. In diesen Verfahren lädt die Beschaffungsstelle aufgrund von Erfahrungen und Marktkenntnissen eine Anzahl von Anbieterinnen und Anbietern zu einer Offertabgabe ein.

Die Vergabe hat sich in jedem Verfahren nach dem vorteilhaftesten Angebot zu richten. Es soll das Prinzip des freien Wettbewerbs gewahrt werden.

Auf Anbieterseite führt dies zu einem Informationsbedarf über die rechtlichen und organisatorischen Vorgaben sowie deren Umsetzung bei Beschaffungen der öffentlichen Hand.

Weitere Details erfahren Sie im nachfolgenden Film:

Letzte Änderung 28.07.2020

https://www.beschaffung.admin.ch/content/bpl/de/home/auftraege-bund/wie-komme-ich-zu-auftraegen-der-bundesverwaltung.html