Auch im freihändigen Verfahren nach Art. 36 VöB müssen die Vergabegrundsätze eingehalten werden
- Verfahren transparent gestalten,
- den Wettbewerb stärken,
- den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel fördern,
- die Gleichbehandlung aller Anbieterinnen gewährleisten.
Vorabklärung:
- Erreicht der geschätzte Auftragswert ohne MWST den Wert von CHF 50'000 für Lieferaufträge oder CHF 150'000 bei Bau - und Dienstleistungsaufträgen?
- Wollen und können Sie freiwillig ein höherstufiges Verfahren wählen?
Für freihändige Vergaben ist in jedem Fall mindestens ein schriftliches Angebot einzuholen. Ausserdem ist die Wahl des freihändigen Verfahrens immer schriftlich zu begründen und bei Auftragswerten unter den genannten Beträgen zumindest schriftlich festzuhalten.